Schienen für Zürich: Rahmenkredit für den
Ausbau der Bahnlinie Zürich – Winterthur

Im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht am 25. April 2008
Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf Art. 23 ff. der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR) in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs folgendes Begehren:

Für den Ausbau des Bahnkorridors Zürich - Winterthur zwischen Hürlistein (Effretikon) und Winterthur auf durchgehend vier Gleise wird ein Rahmenkredit von 520 Mio Franken als Staatsbeitrag an die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bewilligt.
Dieser Ausbau soll zeitgleich mit der Eröffnung der Durchmesserlinie Zürich fertig gestellt sein.
Der Rahmenkredit vermindert sich um die Beiträge des Bundes.
Der Rahmenkredit erhöht oder vermindert sich um die Kosten, welche durch eine allfällige Bauteuerung oder Bauverbilligung zwischen der Einreichung der Initiative und der Fertigstellung des Projekts entstehen.

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